Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Partner-On-Demand, Engineering & Consulting (nachstehend POD genannt) - Stand 01. Dezember 2013
1 Leistung
1.1 Geltungsbereich
Für jegliche Leistung, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, einschließlich aller Verträge, deren Gegenstand Engineering, Beratung, Schulung oder Coaching durch POD für den Auftraggeber ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht rechtswirksam, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von POD schriftlich bestätigt werden.
1.2 Copyright
Das im Rahmen der Leistungserbringung von POD erbrachte Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrages erbrachte Know-how (z.B. in Form von Checklisten, Formularen, Expertisen und dergleichen) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Das Copyright gegenüber Dritten ist davon ausgeschlossen. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Know-how, Unterlagen, etc. an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung von POD ausgeschlossen.
1.3 Informationen
Der Auftraggeber stellt POD die für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
1.4 Vernichtung der Unterlagen
POD ist berechtigt, die in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen des Auftraggebers nach Ablauf eines Jahres nach Mandatsabschluss zu vernichten, sofern diese nicht vom Auftraggeber zurückverlangt wurden.
1.5 Vertragserfüllung durch Dritte
POD ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. POD haftet nur für die von ihr allein beigezogenen Dritten und dann nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion Dritter. Für Dritte, die gemeinsam ausgewählt und beigezogen werden, übernimmt POD keine Haftung. Gegenüber Dritten handelt POD stellvertretend und im Namen des Auftraggebers und auf Rechnung des Auftraggebers.
Überbetriebliche Seminare
1.6 Anmeldung
Anmeldungen sind telefonisch, schriftlich, per Telefax oder Email möglich. Jede Anmeldung wird von POD schriftlich bestätigt und ist erst dann für beide Parteien verbindlich.
1.7 Bildungsmaßnahmen in Hotels oder Bildungsstätten
Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in Hotels oder Bildungsstätten sind durch die Teilnehmer zu tragen. Die durch eine Absage von Seiten des Teilnehmers entstehenden Kosten sind vom absagenden Teilnehmer zu tragen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
1.8 Absage / Rücktritt
POD kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, falls eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. POD wird vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechtes versuchen, die Anmeldungen auf einen anderen Termin und / oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
Absagen der Vertragspartner müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage durch Teilnehmer bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung zwischen 6 und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Bei Absagen innerhalb der letzten beiden Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme werden die vollen Teilnehmergebühren fällig. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei POD.
Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen.
1.9 Schulungsinhalte
POD wird die gebuchte Veranstaltung gemäß der Beschreibung im Veranstaltungsprogramm bzw. Angebot durchführen. Geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
2 Management-Beratung / Firmeninterne Seminare / Value Networking
2.1 Leistungsgegenstand
Einzelheiten des Auftrages werden in einem gesonderten Vertrag geregelt. Nicht Gegenstand dieses Vertrages ist die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Garantie für eine erfolgreiche Umsetzung der Empfehlungen.
POD ist in begründeten Fällen berechtigt, ihre im Beratungs- und Schulungsprojekt eingesetzten Berater und Trainer durch andere, gleichqualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen. Die Namen der Mitarbeiter und das Datum der Auswechslung müssen dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt werden. Andererseits ist der Auftraggeber berechtigt, einen Mitarbeiteraustausch zu verlangen, falls die Beratungsleistung nicht zu seiner Zufriedenheit erbracht wird.
2.2 Aufwandsschätzungen
Alle Angaben POD zum Zeitaufwand für Beratungs- und Ausbildungsleistung und zum zeitlichen Rahmen für das Erbringen von Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Auftraggeber erhaltenen Informationen gemacht. Zeichnet sich während der Auftragsabwicklung durch Änderung der Eingangsvoraussetzung ab, dass Angaben nicht eingehalten werden können, so wird POD dies dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe und etwaiger Konsequenzen für die Auftragsdurchführung und dessen Kostenrahmen unverzüglich anzeigen.
2.3 Rechte an den Arbeitsergebnissen
Der Auftraggeber kann die Arbeitsergebnisse im Rahmen des Arbeitsauftrages für seine Zwecke unter Ausschluss anderweitiger Verwertungsmöglichkeiten nutzen. POD ist ebenfalls berechtigt, die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen zu eigenen Zwecken zu nutzen. Dabei wird sichergestellt, dass Dritte dadurch weder einen Hinweis auf den Auftraggeber noch auf etwaige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers erhalten.
2.4 Reisezeiten / Reisekosten
Reisekosten und Spesen werden im Angebot separat ausgewiesen, entsprechend abgerechnet und sind vom Auftraggeber zu erstatten.
2.5 Absage / Rücktritt
Die Einzelheiten für die Absage und Rücktritt von Verträgen sind in Punkt 6 detailliert geregelt.
3 Geheimhaltung
POD verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller im Zusammenhang mit diesem Auftrag bekannt gewordenen Informationen über den Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen und Unterlagen POD‘s ausschließlich für den im Auftrag formulierten Zweck zu verwenden.
Für die Sicherheit und Geheimhaltung von Daten, Know-how, Dokumenten, etc. innerhalb dieses Projektes beim Auftraggeber ist der Auftraggeber verantwortlich. Er hat die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und die Berater und Projektteilnehmer entsprechend zu instruieren. Die weitere Verwendung der im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Unterlagen und die Informationen sowie die Weitergabe an Dritte durch den Auftraggeber ist ohne eine schriftliche Genehmigung von POD ausgeschlossen.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
Grundlage für sämtliche Preise bildet das Angebot POD und POD-Regelung für Vergütung und Nebenkosten. Sämtliche Rechnungen von POD werden in € (EUR) ausgestellt. Bei Veranstaltungen von POD schließen die Preise die erforderlichen Teilnehmerunterlagen sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen mit ein. Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zur Preisminderung.
Die Leistungen von POD werden sofort nach Erbringung oder in monatlichen Teilrechnungen fakturiert. Darüber hinaus ist POD berechtigt, im Umfang der erbrachten Leistungen, Akontozahlungen zu verlangen. Die Gebühren für den Besuch unserer Schulungen sind 14 Tage vor Seminartermin fällig.
Engineering und Beratungsleistungen von POD sind zahlbar ohne Abzug, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Von POD nicht schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche berechtigen den Vertragspartner weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung der Zahlung. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem geltenden Basissatz der EZB zu entrichten.
Für Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland gilt der Rechnungsbetrag zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuersätze. Für ausländische Auftraggeber gelten die Preise von POD rein netto ohne MwSt. Die ausländischen Umsatzsteuern gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden vom Auftraggeber erbracht.
5 Stornierung / Auftragsauflösung
5.1 Annullierung eines Auftrages
Bei einer Annullierung eines Auftrages durch den Auftraggeber vor Beginn der Auftragsabwicklung werden, unter Vorbehalt von Punkt 6.2, 20% des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verrechnet.
5.2 Widerruf eines Auftrages
Bei Widerruf eines Auftrages durch den Auftraggeber hat dieser POD für alle bereits getätigten Auslagen und erbrachten Aufwendungen sowie allfällig verursachten Schaden Ersatz zu leisten.
5.3 Absage / Kündigung / Verschiebung eines definierten Auftrages
Wird ein Auftrag für ein bestätigtes firmeninternes Training und / oder Workshop durch den Auftraggeber innerhalb der letzten 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung abgesagt oder verschoben, werden, unter Vorbehalt von 6.2, 100% des vereinbarten Honorars (Gesamtkosten) zur Zahlung fällig und in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Absage oder Verschiebung einer bestätigten firmeninternen Schulung und / oder Workshops durch den Auftraggeber innerhalb von 12 bis 9 Wochen vor Auftragsbeginn, werden 60% der bestätigten Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Absagen oder Verschiebungen von firmeninternen Schulungen und Workshops, die Bestandteil eines Beratungsprojektes sind. Die Geltendmachung von Schadensersatz für besonderen Aufwand, gemäß 6.2, bleibt vorbehalten.
Sowohl der Auftraggeber als auch POD hat das Recht, den Vertrag eines laufenden Beratungsauftrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen aufzuheben. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so zahlt er für jeden eingesetzten Berater eine Gebühr, die den Umsatzausfall der Berater bis zu einem anderen Einsatz ausgleicht. Die maximale Gebühr ist durch das Auftragsvolumen begrenzt.
5.4 Mehrmalige Verschiebung
Eine vom Auftraggeber initiierte und veranlasste dreimalige Verschiebung eines bestätigten Auftrages innerhalb eines Jahres ist mit einer Absage / Annullierung gleichzusetzen und berechtigt POD gemäß den Punkten 6.1 bis 6.3 entsprechende Kosten in Rechnung zu stellen
6 Änderungen der POD Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderungen dieser POD Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7 Sonstiges
7.1 Angebote
Die Angebote sind stets freibleibend. Abweichungen von den Abbildungen, Beschreibungen, etc., sowie Irrtum behalten wir uns vor.
7.2 Schadenersatzansprüche / Haftung
Der Auftraggeber hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden, resp. nach Abschluss der Schulung, schriftlich mitzuteilen.
POD haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und der Personen, denen sie sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistung bedient, jedoch nicht über den Auftragswert hinaus. Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und außervertraglichem Handeln sind ausgeschlossen.
7.3 Abwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, bezüglich Abwerbung der im Zusammenhang mit dem Vertag involvierten POD Mitarbeitern nicht aktiv zu werden. Sofern in Absprache POD Mitarbeiter vom Auftraggeber übernommen werden, zahlt der Auftraggeber an POD 30% des Bruttojahresgehaltes des jeweiligen Mitarbeiters als Vermittlungsprovision.
7.4 Nebenabreden / Gerichtsstand
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
8 Schlussbestimmungen
Mit der schriftlichen Erteilung des Auftrages bestätigt der Auftraggeber, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von POD zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen. Dieser Vertrag untersteht Deutschem Recht. Gerichtsstand für alle zwischen den Vertragspartnern bestehenden Streitigkeiten ist ausschließlich der Firmensitz des jeweils beauftragten POD Beraters.